Erwerb der Mitgliederschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die ein Handwerk erlernt hat, oder die in einem Handwerksberuf tätig ist, einen Handwerksbetrieb leitet, oder hauptberuflich handwerkliche Arbeiten verrichtet.
Wer Mitglied werden will, kann dies beim Vorstand beantragen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme.